Frischwasserzugabe

Für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Schwimmbeckens
ist es unumgänglich, pro Badegast und Tag mindestens 30 Liter Beckenwasser gegen frisches Füllwasser auszutauschen. Diese Menge ist gegebenenfalls noch zu erhöhen, wenn die Hygieneanforderungen an das Schwimmbeckenwasser auf andere Weise nicht eingehalten werden können.

Die Frischwasserzugabe wirkt einer erhöhten Konzentration von Belastungstoffen entgegen


Prinzipiell ergibt sich ein Füllwasserbedarf schon zwangsläufig durch die Notwendigkeit der regelmäßigen Rückspülung der Filteranlagen mit Beckenwasser, aber auch die Verdunstung und das Verhalten der Badenden spielen eine Rolle.

Hinzu kommt die Tatsache, dass selbst wirksamste Schwimmbeckenwasser-Aufbereitungsanlagen eine erhöhte Konzentration von Störstoffen (vornehmlich Salze) im Wasserkreislauf, die sich auf Grund ihrer Wasserlöslichkeit den Flockungs- und Filtrationsmaßnahmen entziehen, nicht verhindern können.

Salze und ihre Wirkung auf das Becken
Herkunft mögliche Störung
Chloride
  • Korrosion an metallischen Werkstoffen ab ca. 150 mg/l CI-.

Bei Meerwasser- Schwimmbecken sind Chloride ohne Belang, da konzeptionell auf Korrosions- Beständigkeit der Werkstoffe geachtet werden muss.
Alle chlorhaltigen Desinfektionsmittel.  
Eisen-III-Chlorid-Hexahydrat,
Alu-Chlorid-Hexahydrat,
Aluhydroxidchlorid und
Eisenchloridsulfat-Lösung
Flockung
Salzsäure pH- Regulierung
Sulfate
  • Korrosion von Betonteilen ab ca. 150 mg/l SO42-
Alusulfate Flockung
Schwefelsäure pH- Regulierung
Natriumhydrogen- Sulfat pH- Regulierung
Nitrate
  • max. Konzentration im Beckenwasser 20mg/l NO3- über dem Wert des Füllwassers
Oxidativer Abbau von Harnstoff und anderen stickstoffhaltigen
Verunreinigungen wie z.B. Ammonium
 
Calcium
  • Eintrübung des Wassers und Kalkablagerungen, Verklebung des Filters
Dolomitisches Filtermaterial
Calciumhypochlorit
Auslaugung mörtelhaltiger Fliesen- Verfugungen und Beckenauskleidungen
Filterung

Bei dem Begriff „Füllwasser” wird zwischen primärem und sekundärem Füllwasser unterschieden:

Primäres Füllwasser muss seuchen- und allgemein-hygienische Trinkwassereigenschaften aufweisen. Eine Aufbereitung des zur Füllung verwendeten Wassers in einer getrennten Anlage ist besonders zu erwägen bei erhöhter Konzentration an Huminstoffen, bei erhöhter Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff (DOC) und bei der Überschreitung folgender Werte: